Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: 18. Juni 2025
für Leistungen der Christian Kiewaldt und Ben Braun GbR (KIWIS & BROWNIES)
1. Geltungsbereich und Vertragsparteien
1. Diese AGB gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen der Christian
Kiewaldt und Ben Braun GbR (nachfolgend "Anbieter") gegenüber ihren
Vertragspartnern (nachfolgend "Kunde").
2. Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB,
juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen
Sondervermögen. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind von den Angeboten
ausgeschlossen.
3. Abweichende oder ergänzende AGB des Kunden gelten nur, wenn sie ausdrücklich
schriftlich vom Anbieter anerkannt wurden. Im Falle widersprechender Regelungen
gehen individuelle Vereinbarungen im Vertrag oder Angebot diesen AGB vor.
2. Vertragsgegenstand und Leistungsbereiche
1. Der Anbieter erbringt Leistungen in folgenden Bereichen:
○ Projektgeschäft: Entwicklung individueller Softwarelösungen, Webprojekte,
Erweiterungen, Beratungs- und Unterstützungsleistungen.
○ Softwarelizenzen und SaaS-Produkte: z. B. KAB Page sowie weitere
online-basierte Dienste.
2. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der
schriftlichen Auftragsbestätigung.
Teil A: Projektgeschäft
3. Mitwirkungspflichten des Kunden
1. Der Kunde verpflichtet sich, dem Anbieter alle zur Leistungserbringung erforderlichen
Inhalte, Daten, Materialien, Systemzugänge und Informationen vollständig, richtig
und rechtzeitig bereitzustellen.
2. Der Kunde trägt die Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit und Rechtefreiheit
der bereitgestellten Inhalte (z. B. Bilder, Texte, Lizenzen Dritter). Der Anbieter haftet
hierfür nicht. Der Kunde stellt den Anbieter im Falle von Ansprüchen Dritter frei.
3. Der Kunde verpflichtet sich zur regelmäßigen Sicherung seiner Daten gemäß dem
aktuellen Stand der Technik. Informationen hierzu sind abrufbar unter
4. Unterlässt der Kunde erforderliche Mitwirkung oder kommt er diesen nicht rechtzeitig
nach, verschieben sich vereinbarte Termine entsprechend. Erhöht sich der Aufwand
für den Anbieter dadurch, ist dieser zur gesonderten Berechnung berechtigt.
4. Subunternehmer
Der Anbieter ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Subunternehmer und freie Mitarbeiter
einzusetzen. Der Kunde darf deren Einsatz nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes
ablehnen.
5. Termine und Fristen
1. Vereinbarte Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, es sei denn, sie wurden
ausdrücklich als fix bezeichnet.
2. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Ausfällen von Drittanbietern, Pandemien
oder durch den Kunden verursachte Verzögerungen berechtigen den Anbieter zur
angemessenen Fristverlängerung.
6. Abnahme
1. Nach Fertigstellung ist der Kunde zur Abnahme verpflichtet.
2. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn:
○ der Kunde die Software oder Leistung produktiv nutzt (konkludente
Abnahme), oder
○ der Kunde nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Bereitstellung
schriftlich wesentliche Mängel rügt.
3. Unerhebliche oder optische Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der
Abnahme.
7. Gewährleistung
1. Für neu erstellte, eigenständige Softwareprojekte (Neuentwicklungen) gewährt
der Anbieter eine Gewährleistungsfrist von 12 Monaten ab Abnahme.
2. Für Erweiterungen, Änderungen oder Ergänzungen an bestehender Software
oder an vom Kunden bereitgestellten Systemen übernimmt der Anbieter eine
Mängelfreiheitsverpflichtung nur im Zeitpunkt der Abnahme — eine
weitergehende Gewährleistungsfrist wird hierfür nicht vereinbart.
3. Nachbesserungen oder Kulanzleistungen führen nicht zu einer Verlängerung oder
einem Neubeginn von Fristen.
4. Nach Ablauf der jeweiligen Frist erfolgt eine Fehlerbehebung ausschließlich auf
Grundlage einer gesonderten, kostenpflichtigen Beauftragung.
8. Änderungswünsche
Änderungen am vereinbarten Leistungsumfang sind nur nach gesonderter Beauftragung
möglich und werden gemäß gültigem Stundensatz berechnet.
9. Projektstillstand und Zahlungen bei fehlender
Mitwirkung
1. Kommt es nach Auftragserteilung zu einem Projektstillstand von mehr als acht
Wochen, der nicht durch den Anbieter zu vertreten ist (z. B. infolge fehlender
Mitwirkung oder Rückmeldungen des Kunden), so wird eine weitere
Abschlagszahlung in Höhe von 30 % des noch offenen Auftragsvolumens sofort
fällig.
2. Verbleibt der Projektstillstand für weitere acht Wochen, wird der gesamte noch
offene Restbetrag fällig. In diesem Fall gilt das Projekt als abgeschlossen und als
abgenommen. Dies gilt auch dann, wenn das Projekt bereits teilweise oder
vollständig produktiv vom Kunden genutzt wird.
3. Änderungen des ursprünglich vereinbarten Leistungsumfangs sowie zusätzlich
gewünschte Grafik- oder Programmierleistungen, die über den vertraglich
vereinbarten Umfang hinausgehen, werden mit dem jeweils gültigen Stundensatz
(derzeit 110,00 € netto) abgerechnet.
4. Mit Zahlung der letzten Rate wird der Zeitpunkt des Live-Gangs oder der
endgültigen Übergabe der Leistung gemeinsam mit dem Kunden abgestimmt.
10. Vergütung und Zahlungsbedingungen
1. Die Vergütung erfolgt gemäß Angebot oder Vertrag. Sofern nicht anders vereinbart,
auf Basis eines Stundensatzes.
2. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig.
3. Im SaaS-Bereich ist der Anbieter berechtigt, die Preise unter Berücksichtigung der
Kostenentwicklung mit einer Ankündigungsfrist von 6 Wochen zum neuen
Abrechnungszeitraum anzupassen.
4. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnet.
Teil B: Softwarelizenzen und
SaaS-Produkte
11. Vertragsgegenstand
Gegenstand ist die zeitlich begrenzte Nutzung von SaaS-Produkten und Online-Diensten (z.
B. KAB Page) des Anbieters gemäß Leistungsbeschreibung.
12. Vertragslaufzeit und Kündigung
1. Verträge laufen entweder monatlich oder jährlich und verlängern sich automatisch
um die jeweilige Laufzeit, sofern sie nicht mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende der
Laufzeit gekündigt werden.
2. Kündigungen bedürfen der Textform (E-Mail ausreichend).
13. Nutzungsrechte
1. Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht, beschränkt
auf die Dauer des Vertrages und auf das jeweilige Projekt.
2. Eine Weitergabe, Vermietung oder Unterlizenzierung ist ohne schriftliche
Zustimmung des Anbieters untersagt.
14. Support und Verfügbarkeit
1. Ein Basis-Support ist nicht inklusive und muss separat beauftragt werden.
2. Reaktionszeiten bei Supportanfragen ohne SLA:
○ Reaktion spätestens innerhalb von 5 Werktagen.
3. Der Anbieter stellt die Systeme mit einer angestrebten Verfügbarkeit von
mindestens 97 % im Jahresmittel bereit.
4. Geplante Wartungen werden rechtzeitig angekündigt.
15. Updates
Der Anbieter entwickelt die SaaS-Produkte laufend weiter. Änderungen in Funktion oder
Optik berechtigen den Kunden nicht zur Zurückhaltung der Vergütung oder Kündigung.
16. Gewährleistung und Haftung
1. Die Gewährleistungsfrist im SaaS-Bereich beträgt 12 Monate ab Bereitstellung.
2. Es besteht kein Anspruch auf eine spezifische Funktionserhaltung bei
Systemupdates.
3. Die Haftung für entgangenen Gewinn oder Folgeschäden ist ausgeschlossen.
17. Backups
1. Backups werden regelmäßig im Rahmen der technischen Möglichkeiten erstellt.
2. Eine Garantie auf vollständige Wiederherstellung besteht nicht.
18. Änderungsvorbehalt der AGB
Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Die
Änderungen werden dem Kunden rechtzeitig bekannt gegeben. Widerspricht der Kunde
nicht innerhalb von 6 Wochen, gelten die Änderungen als angenommen.
Teil C: Allgemeine Regelungen
19. Haftung
1. Der Anbieter haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vertragstypisch
vorhersehbaren Schaden.
3. Eine Haftung für Schäden durch Dritte (z. B. Sicherheitslücken in Frameworks oder
Drittsoftware) ist ausgeschlossen.
20. Systemvoraussetzungen
Unterstützte Browser und Systeme sind abrufbar unter https://wiki.brezel.io. Der Anbieter
übernimmt keine Gewähr für die Kompatibilität mit veralteten oder nicht gelisteten Systemen.
21. Datensicherungspflicht des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, seine Daten in regelmäßigen Abständen und gemäß dem
aktuellen Stand der Technik zu sichern.
22. Keine Rechtsberatung
Der Anbieter erbringt keine Rechtsberatung. Insbesondere werden keine rechtlichen
Aussagen zu DSGVO, Barrierefreiheit oder E-Commerce-Recht getroffen.
23. Referenznennung
Sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich widerspricht, ist der Anbieter berechtigt, den
Kunden und die erbrachten Leistungen als Referenz in eigenen Medien und auf der Website
zu benennen.
24. Schlussbestimmungen
1. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die
Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
2. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Gummersbach.