Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: 18. Juni 2025

für Leistungen der Christian Kiewaldt und Ben Braun GbR (KIWIS & BROWNIES)

1. Geltungsbereich und Vertragsparteien

1. Diese AGB gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen der Christian

Kiewaldt und Ben Braun GbR (nachfolgend "Anbieter") gegenüber ihren

Vertragspartnern (nachfolgend "Kunde").

2. Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB,

juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen

Sondervermögen. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind von den Angeboten

ausgeschlossen.

3. Abweichende oder ergänzende AGB des Kunden gelten nur, wenn sie ausdrücklich

schriftlich vom Anbieter anerkannt wurden. Im Falle widersprechender Regelungen

gehen individuelle Vereinbarungen im Vertrag oder Angebot diesen AGB vor.

2. Vertragsgegenstand und Leistungsbereiche

1. Der Anbieter erbringt Leistungen in folgenden Bereichen:

○ Projektgeschäft: Entwicklung individueller Softwarelösungen, Webprojekte,

Erweiterungen, Beratungs- und Unterstützungsleistungen.

○ Softwarelizenzen und SaaS-Produkte: z. B. KAB Page sowie weitere

online-basierte Dienste.

2. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der

schriftlichen Auftragsbestätigung.

Teil A: Projektgeschäft

3. Mitwirkungspflichten des Kunden

1. Der Kunde verpflichtet sich, dem Anbieter alle zur Leistungserbringung erforderlichen

Inhalte, Daten, Materialien, Systemzugänge und Informationen vollständig, richtig

und rechtzeitig bereitzustellen.

2. Der Kunde trägt die Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit und Rechtefreiheit

der bereitgestellten Inhalte (z. B. Bilder, Texte, Lizenzen Dritter). Der Anbieter haftet

hierfür nicht. Der Kunde stellt den Anbieter im Falle von Ansprüchen Dritter frei.

3. Der Kunde verpflichtet sich zur regelmäßigen Sicherung seiner Daten gemäß dem

aktuellen Stand der Technik. Informationen hierzu sind abrufbar unter

https://wiki.brezel.io.

4. Unterlässt der Kunde erforderliche Mitwirkung oder kommt er diesen nicht rechtzeitig

nach, verschieben sich vereinbarte Termine entsprechend. Erhöht sich der Aufwand

für den Anbieter dadurch, ist dieser zur gesonderten Berechnung berechtigt.

4. Subunternehmer

Der Anbieter ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Subunternehmer und freie Mitarbeiter

einzusetzen. Der Kunde darf deren Einsatz nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes

ablehnen.

5. Termine und Fristen

1. Vereinbarte Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, es sei denn, sie wurden

ausdrücklich als fix bezeichnet.

2. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Ausfällen von Drittanbietern, Pandemien

oder durch den Kunden verursachte Verzögerungen berechtigen den Anbieter zur

angemessenen Fristverlängerung.

6. Abnahme

1. Nach Fertigstellung ist der Kunde zur Abnahme verpflichtet.

2. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn:

○ der Kunde die Software oder Leistung produktiv nutzt (konkludente

Abnahme), oder

○ der Kunde nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Bereitstellung

schriftlich wesentliche Mängel rügt.

3. Unerhebliche oder optische Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der

Abnahme.

7. Gewährleistung

1. Für neu erstellte, eigenständige Softwareprojekte (Neuentwicklungen) gewährt

der Anbieter eine Gewährleistungsfrist von 12 Monaten ab Abnahme.

2. Für Erweiterungen, Änderungen oder Ergänzungen an bestehender Software

oder an vom Kunden bereitgestellten Systemen übernimmt der Anbieter eine

Mängelfreiheitsverpflichtung nur im Zeitpunkt der Abnahme — eine

weitergehende Gewährleistungsfrist wird hierfür nicht vereinbart.

3. Nachbesserungen oder Kulanzleistungen führen nicht zu einer Verlängerung oder

einem Neubeginn von Fristen.

4. Nach Ablauf der jeweiligen Frist erfolgt eine Fehlerbehebung ausschließlich auf

Grundlage einer gesonderten, kostenpflichtigen Beauftragung.

8. Änderungswünsche

Änderungen am vereinbarten Leistungsumfang sind nur nach gesonderter Beauftragung

möglich und werden gemäß gültigem Stundensatz berechnet.

9. Projektstillstand und Zahlungen bei fehlender

Mitwirkung

1. Kommt es nach Auftragserteilung zu einem Projektstillstand von mehr als acht

Wochen, der nicht durch den Anbieter zu vertreten ist (z. B. infolge fehlender

Mitwirkung oder Rückmeldungen des Kunden), so wird eine weitere

Abschlagszahlung in Höhe von 30 % des noch offenen Auftragsvolumens sofort

fällig.

2. Verbleibt der Projektstillstand für weitere acht Wochen, wird der gesamte noch

offene Restbetrag fällig. In diesem Fall gilt das Projekt als abgeschlossen und als

abgenommen. Dies gilt auch dann, wenn das Projekt bereits teilweise oder

vollständig produktiv vom Kunden genutzt wird.

3. Änderungen des ursprünglich vereinbarten Leistungsumfangs sowie zusätzlich

gewünschte Grafik- oder Programmierleistungen, die über den vertraglich

vereinbarten Umfang hinausgehen, werden mit dem jeweils gültigen Stundensatz

(derzeit 110,00 € netto) abgerechnet.

4. Mit Zahlung der letzten Rate wird der Zeitpunkt des Live-Gangs oder der

endgültigen Übergabe der Leistung gemeinsam mit dem Kunden abgestimmt.

10. Vergütung und Zahlungsbedingungen

1. Die Vergütung erfolgt gemäß Angebot oder Vertrag. Sofern nicht anders vereinbart,

auf Basis eines Stundensatzes.

2. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig.

3. Im SaaS-Bereich ist der Anbieter berechtigt, die Preise unter Berücksichtigung der

Kostenentwicklung mit einer Ankündigungsfrist von 6 Wochen zum neuen

Abrechnungszeitraum anzupassen.

4. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnet.

Teil B: Softwarelizenzen und

SaaS-Produkte

11. Vertragsgegenstand

Gegenstand ist die zeitlich begrenzte Nutzung von SaaS-Produkten und Online-Diensten (z.

B. KAB Page) des Anbieters gemäß Leistungsbeschreibung.

12. Vertragslaufzeit und Kündigung

1. Verträge laufen entweder monatlich oder jährlich und verlängern sich automatisch

um die jeweilige Laufzeit, sofern sie nicht mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende der

Laufzeit gekündigt werden.

2. Kündigungen bedürfen der Textform (E-Mail ausreichend).

13. Nutzungsrechte

1. Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht, beschränkt

auf die Dauer des Vertrages und auf das jeweilige Projekt.

2. Eine Weitergabe, Vermietung oder Unterlizenzierung ist ohne schriftliche

Zustimmung des Anbieters untersagt.

14. Support und Verfügbarkeit

1. Ein Basis-Support ist nicht inklusive und muss separat beauftragt werden.

2. Reaktionszeiten bei Supportanfragen ohne SLA:

○ Reaktion spätestens innerhalb von 5 Werktagen.

3. Der Anbieter stellt die Systeme mit einer angestrebten Verfügbarkeit von

mindestens 97 % im Jahresmittel bereit.

4. Geplante Wartungen werden rechtzeitig angekündigt.

15. Updates

Der Anbieter entwickelt die SaaS-Produkte laufend weiter. Änderungen in Funktion oder

Optik berechtigen den Kunden nicht zur Zurückhaltung der Vergütung oder Kündigung.

16. Gewährleistung und Haftung

1. Die Gewährleistungsfrist im SaaS-Bereich beträgt 12 Monate ab Bereitstellung.

2. Es besteht kein Anspruch auf eine spezifische Funktionserhaltung bei

Systemupdates.

3. Die Haftung für entgangenen Gewinn oder Folgeschäden ist ausgeschlossen.

17. Backups

1. Backups werden regelmäßig im Rahmen der technischen Möglichkeiten erstellt.

2. Eine Garantie auf vollständige Wiederherstellung besteht nicht.

18. Änderungsvorbehalt der AGB

Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Die

Änderungen werden dem Kunden rechtzeitig bekannt gegeben. Widerspricht der Kunde

nicht innerhalb von 6 Wochen, gelten die Änderungen als angenommen.

Teil C: Allgemeine Regelungen

19. Haftung

1. Der Anbieter haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher

Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vertragstypisch

vorhersehbaren Schaden.

3. Eine Haftung für Schäden durch Dritte (z. B. Sicherheitslücken in Frameworks oder

Drittsoftware) ist ausgeschlossen.

20. Systemvoraussetzungen

Unterstützte Browser und Systeme sind abrufbar unter https://wiki.brezel.io. Der Anbieter

übernimmt keine Gewähr für die Kompatibilität mit veralteten oder nicht gelisteten Systemen.

21. Datensicherungspflicht des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich, seine Daten in regelmäßigen Abständen und gemäß dem

aktuellen Stand der Technik zu sichern.

22. Keine Rechtsberatung

Der Anbieter erbringt keine Rechtsberatung. Insbesondere werden keine rechtlichen

Aussagen zu DSGVO, Barrierefreiheit oder E-Commerce-Recht getroffen.

23. Referenznennung

Sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich widerspricht, ist der Anbieter berechtigt, den

Kunden und die erbrachten Leistungen als Referenz in eigenen Medien und auf der Website

zu benennen.

24. Schlussbestimmungen

1. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die

Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

2. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Gummersbach.